Europäische Normung nicht ohne uns.

Dipl. Ing. Karsten Zimmer, Geschäftsführer Technik im Bundesverband Metall im Interview.

Herr Zimmer, Sie sind Geschäftsführer für den Bereich Technik im Bundesverband Metall. Was genau bedeutet das?

Ich leite die Fachgruppenarbeit auf Bundesebene, bin für die Weiterentwicklung des Fachregelwerks verantwortlich, das Sachverständigenwesen und den Bereich Normung. Diese Themen sind eng verbunden. Die Ergebnisse aus der Fachgruppenarbeit fließen in die Fachregelwerke ein. Das Fachregelwerk ist für alle Sachverständigen wichtig. Und das Thema Normen ist für alle Arbeitsbereiche von großer Bedeutung.

Was hat ein Metallbetrieb davon, wenn Sie tagelang in Normungs-Ausschüssen sitzen?

Ich kann Ihnen jedenfalls sagen, was passiert, wenn ich dort nicht sitze. Auf europäischer Ebene gibt es eine Vielzahl von Ausschüssen, die sich mit Produkt- und Ausführungsnormen auch für das Metallhandwerk beschäftigen. Dort sind alle EU-Mitgliedsländer vertreten. In diesen Ausschüssen engagieren sich insbesondere die großen industriellen Hersteller. Wenn solche Normen dann in Kraft treten, braucht sich im Handwerk niemand zu wundern, wenn auf Serienhersteller ausgelegte Prüfverfahren für die Einzelfertigung teuer oder sogar unbezahlbar werden. Das wäre für viele Betriebe eine Katastrophe.

Für wen sind diese Normen wichtig?

Normen spielen überall und vor allem im Bauwesen eine große Rolle. Dort wird viel gestritten. Für Gerichte und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist dann unser Fachregelwerk wichtig, es beschreibt die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das Normenpaket im Fachregelwerk enthält die wichtigsten 70 Normen vollständig und es listet insgesamt 1200 relevante Normen auf. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass wir die Normentwicklung mitgestalten. Aber derzeit gelingt es uns nicht, alle wichtigen Ausschüsse intensiv genug zu begleiten. Wir wollen und müssen hier noch stärker tätig werden. Deshalb suchen wir nach einer gemeinsamen Lösung für die Finanzierung dieser neuen Aufgaben. 

Was kommt an Normen derzeit auf die Betriebe zu?

Ganz aktuell, aber nur eine von vielen: zwei Tage lang wurde die Neufassung der DIN  18065 Gebäudetreppen verhandelt. In diesem Ausschuss sitzen Treppenbauer, Hochschulen, Verbände und andere Branchenvertreter. Die DIN 18065 ist die verbindliche  Planungsgrundlage für alle Architekten und Planer. Sie regelt die Maße von Gebäudetreppen. Letztes Jahr hatten wir uns in den Bundesfachgruppen Metallbautechnik und Stahlbau/Schweißen mit dem Entwurf der DIN 18065 beschäftigt. Anfang des Jahres habe ich den BVM-Einspruch eingereicht und gestern wurde er zum ersten Mal verhandelt. Wir wollen die Norm so formuliert wissen, dass alle Geländer - auch Geländer in Einfamilienhäusern - tatsächlich als Absturzsicherung funktionieren und Metallbetriebe nicht mehr in die Lage kommen, dass sie von Planern oder Bauherrn aufgefordert werden, Treppen und vor allem Geländer zu liefern, die von Sachverständigen und Gerichten anschließend als mangelhaft und gefährlich beurteilt werden - nach der Norm aber nicht zu beanstanden sind. Das hat letztlich einen haftungsrechtlichen Hintergrund. Der AK Recht im Bundesverband Metall hat sich damit beschäftigt. Das Ergebnis steht in unserer Geländerrichtlinie und im Fachregelwerk.

Werden Sie Erfolg haben?

Ich habe mir gestern mit unserem Einspruch nicht nur Freunde gemacht. Es folgte eine z. T. emotionale Diskussion. Wir haben den Punkt dann erst einmal ausgesetzt und es am Abend  bei einem Glas Bier weiter diskutiert. Die Unterlage, die wir gestern auf dem Tisch hatten, hat 111 Seiten. Wir konnten nicht alle Einsprüche zu Ende behandeln. Die nächste Sitzung ist im April. Dann werden wir sehen, ob wir Erfolg haben.

Kontakt
Karsten Zimmer
Bundesverband Metall
Tel.: 0049(0)201 89 619 15
Fax: 0049(0)201 89 619 20
E-Mail: karsten.zimmer@metallhandwerk.de
www.metallhandwerk.de

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